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Black Friday vor dem Bundespatentgericht


Der Black Friday (29.11 2019) wird von der US-Werbewirtschaft als Startschuss für das Weihnachtsgeschäft angesehen und ist mittlerweile auch in Deutschland ein Begriff für Schnäppchenjäger.

Das Bundespatentgericht (BPatG) hatte am 26.09.2019 im Beschwerdeverfahren gegen die amtsseitige Löschung der Marke Black Friday einen Termin zur mündlichen Verhandlung festgesetzt. Wie man aber den Berichten der teilnehmenden Presse entnehmen kann, hat der Vorsitzende Richter eine durchaus dezidierte Meinung zum Thema: So sieht das Gericht grundsätzlich den Bestand der Marke, zumindest in Bezug auf einzelne Warengruppen. Für bestimmte Onlineaktionen und Werbeportale dagegen sehe das Gericht ein Freihaltebedürfnis. Sprich: Die komplette Löschung der Marke dürfte nach dieser Ansicht nicht zu erwarten sein, sondern allenfalls eine Teillöschung.

Es bleibt eine Unsicherheit bestehen. Die Marke hat ohnehin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung Bestand. Heißt: Rein theoretisch kann es auch dieses Jahr im Vorfeld zu Black Friday wieder zu Abmahnungen kommen. Dies ist wegen des schwebenden Verfahrens aber nicht zwingend zu erwarten.

Wir halten Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden.

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