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Erneute Debatte über die Abschaffung von Cent-Münzen

Nach dem ein Kreditinstitut die Münzgeldversorgung der Insel Wangerooge eingestellt hat, ist abermals eine Diskussion über die Abschaffung der Cent-Münzen entfacht.

Handelsverband Nord Hauptgeschäftsführer Dierk Böckenholt bezieht dazu wie folgt Stellung: „Der Handel sieht eine Abschaffung der Cent-Münzen kritisch, obwohl für ihn die Versorgung mit entsprechendem Wechselgeld aufwändig ist. Dennoch ist die Cent-Münze ein gesetzliches Zahlungsmittel und solange dies der Fall ist hat der Verbraucher die Erwartungshaltung gegenüber dem Handel, Münzen der zulässigen Stückelung nutzen zu können.“

In Deutschland war das Bezahlen mit Bargeld lange die bevorzugte Bezahlart der Verbraucher. In diesem Jahr liegt die Kartenzahlung erstmals gleichauf. D.h. Kartenzahlung nimmt zwar zu, die Barzahlung hat aber weiterhin eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Außerdem bleibt bei der generellen Abschaffung der Cent-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel die Preisdifferenzierung zu bedenken, d.h. das Feintuning der Preise wird deutlich schwieriger, was insbesondere bei Produkten in niedrigen Preiskategorien problematisch wäre. Man denke nur an die Benzin-Preise der Tankstellen, wenn diese nur auf volle 10 Cent differenziert werden können.

Eine Abschaffung der Cent-Münzen würde auch nicht zu vernachlässigende Anpassungen der Registrierkassen und der Kassensoftware nach sich ziehen, was einen hohen zusätzlichen Aufwand für den Handel bedeutet. Bleibt die Cent-Stückelung gesetzliches Zahlungsmittel, fehlt aber physisch für einen Bezahlvorgang, braucht man Regeln, wie Rundungen zu erfolgen haben und was steuerrechtlich mit den dadurch entstehenden Kassendifferenzen geschehen soll. 

Fazit: Es macht keinen Sinn eine Abschaffung in einzelnen Regionen vorzunehmen. Wenn Abschaffung, dann im ganzen Euro-Raum. Alles andere schafft nur Unstimmigkeiten zwischen allen Marktbeteiligten. So lange das Thema also nicht gemeinschaftlich im gesamten Euroraum angegangen wird oder der Umgang mit Rundungsdifferenzen auch steuerrechtlich geklärt ist, sollte davon Abstand genommen werden.

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