Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die am 28. Oktober 2020 getroffenen Maßnahmen bis zum 20. Dezember zu verlängern.
Zur ersten Information überlassen wir den Beschlusstext der Gesprächsrunde der Landesspitzen mit der Bundeskanzlerin.
Für den Einzelhandel ist insbesondere auf die Kundenbeschränkung hinzuweisen. Bis 800qm Verkaufsfläche gilt 1 Kunde auf 10 qm. Für größere Geschäfte gilt ein Kunde pro 10qm für die ersten 800qm und ein Kunde pro 20qm für die Fläche darüber hinaus. Wir haben durch unsere massive Kritik zumindest die ursprünglich vorgesehene Beschränkung von 25qm pro Kunde, was für alle Flächen gegolten hätte, verhindern können. Aktuell steht auch noch nicht fest, ob die Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern dies so umsetzen werden. Im Vorwege haben diese Länder erklärt, sich in dieser Frage auch eigene Regelungen vorzubehalten, die den regional niedrigeren Infektionszahlen Rechnung tragen.
Die Kundenbeschränkung laut Beschlusslage ist aus unserer Sicht unangemessen und rechtlich bedenklich. Einzelhandelssituationen haben bislang nicht als Infektionsherde ausgemacht werden können. Diesen Beschränkungen fehlen damit infektionsbedingte Grundlagen. Auch ist nicht erklärbar, warum größere Geschäfte stärker beschränkt werden als kleinere. Auch aus diesem Grunde gehen wir davon aus, dass diese Restriktionen zeitnah gerichtlich überprüft werden.
Auch ein generelles Verkaufsverbot für Feuerwerk konnten wir abwenden. Es wird jetzt „lediglich“ empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Ein Verbot des Verkaufs von Feuerwerk wurde damit nicht ausgesprochen! Dies als erste Information. Wenn wir mehr Klarheit haben, was unsere Länder daraus machen, melden wir uns erneut.
Beschluss zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen Bund