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Corona-ArbSchV im Bundesanzeiger veröffentlicht

Über den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder sowie den Entwurf einer Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hatten wir Sie bereits unterrichtet. Die Verordnung ist am 22. Januar 2021 im Bundesanzeiger (BAnz AT 22.01.2021 V1) verkündet worden. Da sie am fünften Tag danach in Kraft tritt, gilt Sie vom 27. Januar 2021 bis zum 15. März 2021.

Corona-ArbeitsschutzVO

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