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Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in Schleswig-Holstein

Auf unseren Antrag hin hat das Land Schleswig-Holstein die Allgemeinverfügung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen verlängert.Die Ausnahmebewilligung umfasst die Distribution (Verpacken inkl. Abfüllen, Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen) von Waren im  Lebensmitteleinzelhandel. Die Bewilligung ist in Kraft getreten und bis zum 15. März 2021 befristet.

Allgemeinverfügung Ausnahmebewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen SH

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