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Schleswig-Holstein – Regionale Einschränkungen im Einzelhandel

Ab kommenden Montag wird in Schleswig-Holstein nach Ankündigung der Landesregierung für den Einzelhandel Folgendes gelten:

Künftig soll die Inzidenz in den einzelnen Kreisen für mögliche Einschränkungen entscheidend sein. Ministerpräsident Günther kündigte an, die Landesregierung werde an jedem Mittwoch über die Regeln für die kommende Woche entscheiden.

So bleibt am kommenden Montag der Einzelhandel in den Kreisen geöffnet, in denen die Inzidenz unter 50 bleibt. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche  ein Kunde je zehn Quadratmeter bedient werden. Ab einer Fläche von 800 Quadratmetern gilt, dass ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen darf.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen Kund:innen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (click&meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Die Ladenbetreiber:innen müssen dabei die Kontaktdaten der Kund:innen erheben und zugleich gewährleisten, dass sich nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft befindet. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch digital erfolgen, zum Beispiel durch eine App. Betroffen von dieser Regelung sind die Kreise Segeberg, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Flensburg, Neumünster, Stormarn.

Sollte die Inzidenz über 100 steigen, dürfen nur noch zuvor bestellte Waren vor Ort abgeholt werden, die Geschäfte selbst müssen schließen (click&collect).

Weitere Einzelheiten finden Sie unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/I/210317_keine_oeffnungen.html

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