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Hamburg – Änderungsverordnung ab heute

Die ab heute gültige Änderungsverordnung der Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung sowie die Lesefassung der gültigen Verordnung finden Sie unten zum Download.

Für den Einzelhandel bedeuten diese neuen Regeln trotz unserer intensiven Intervention keinerlei Veränderungen. Auch die verschärften Flächenbegrenzungen für den geöffneten Handel wurden nicht aufgehoben, so dass im Lebensmitteleinzelhandel weiterhin mit Schlangenbildungen gerechnet werden muss.

Frühestens ab dem 22. Mai hat der Senat die Öffnung der Geschäfte bei Flächenbegrenzungen von einer Person auf 40 qm in Aussicht gestellt. Gleichzeitig wird dann voraussichtlich ein negatives Testergebnis bzw. ein Nachweis einer Impfung bzw. Genesung erforderlich. Die Anforderungen an diese Nachweise sind in § 2 Abs. 5 und 6 sowie in § 10 h geregelt. Die ab 17. Mai beschlossenen Änderungen betreffen den eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas sowie kulturelle Einrichtungen.

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