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Hamburg – Neue Corona-Verordnung ab 22.05.2021

Die ab 22.05. gültige Änderungsverordnung ist veröffentlicht. Wir stellen Sie Ihnen unten zur Verfügung. 

Demnach darf ab morgen der Einzelhandel unter der Maßgabe der Hygieneanforderungen gem. §§ 5 und 8 öffnen. Die Flächenbegrenzung ist wie folgt geregelt:

Auf eine Verkaufsfläche von 800 qm ist ein Kunde pro 10 qm zulässig, ab einer Verkaufsfläche von 800 qm ein Kunde pro 20 qm (vgl. § 13)

Die Kontaktdatennachverfolgung erfolgt gem. § 7. Sie kann demnach analog und/oder digital erfolgen, etwa mit Hilfe der Luca-App (bgl. www.luca-app.de).

Die Lesefassung der Corona-Verordnung finden Sie auch unter www.hamburg.de/verordnung/

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