Verbesserte Wirtschaftshilfen und deren Verlängerung bis 30. September 2021 beschlossen
Am frühen Nachmittag hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier in einer Pressekonferenz die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2021 sowie weitere inhaltliche Verbesserungen (ÜH III Plus) verkündet.
Folgende wichtige Verbesserungen konnten wir als HDE-Organisation durch intensiven Einsatz erreichen:
- Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021 (als ÜH III Plus),
- analog zur Verlängerung der vollständigen Erstattung der SV-Beiträge bei der Kurzarbeit sowie der Fortführung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen bis zum 30. September 2021
- Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.
- Verlängerung und Erhöhung der Neustarthilfe für Soloselbständige auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres.
- Die Obergrenze für die Zuschüsse aus den Corona-Hilfen wird auf bis zu 52 Mio. € erhöht:
Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Mio. Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen. Grundlage dafür ist die Bundesregelung Schadensausgleich, welche die Europäische Kommission auf Antrag der Bundesregierung hin genehmigt hat. Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu 12 Mio. Euro beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 52 Mio. Euro. - Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.
Die wichtigste Verbesserung ist sicher die Erhöhung der Beihilfegrenzen auf insgesamt 52 Mio. €!
Damit hat sich unser intensiver Einsatz sehr gelohnt und wir hoffen, gerade mit Blick auf die lange Zeit des Lockdown, die belasteten Unternehmen unserer Branche durch eine erhebliche Ausweitung der Hilfen noch einmal kräftig unterstützt zu haben.
Den Text der von der EU genehmigten „Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich COVID 19“, dem Sie weitere Details dazu entnehmen können, die gemeinsame Pressemitteilung des BMWI und des BMF und die Pressmitteilung des HDE stellen wir Ihnen unten wie gewohnt zum Download zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Bei der ÜH3-Plus mit Laufzeit Juli bis September wird es auch weiterhin Abschlagszahlungen in bewährter Weise geben. Da allerdings am 30. Juni 2021 der Förderzeitraum die bisherige Überbrückungshilfe III endet, werden diesbezügliche Abschlagszahlungen nach diesem Datum eingestellt. Anträge auf Überbrückungshilfe III können damit zwar nach unseren Informationen über das Programmende hinaus bis zum 31. August 2021 gestellt werden, auf diese werden dann aber keine Abschläge mehr geleistet.
Sobald die FAQ zur neugestalteten Überbrückungshilfe III mit den neuen Details veröffentlicht werden, werden wir weiter informieren.