Sozialversicherungsbeiträge: Vereinfachte Stundung auch für Juni 2021
Die erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge wird erneut verlängert. Für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber ist längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juli 2021 (28. Juli 2021) eine erleichterte Stundung möglich.
Mit dem Beschluss des GKV-Spitzenverbands sollen Liquiditätsengpässe abgefedert werden, die entstehen können, wenn die Beantragung und Bewilligung der avisierten Wirtschaftshilfen Zeit beansprucht und gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Der Antrag auf Stundung der Beiträge muss mit diesem Antragsformular gestellt werden.