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Schleswig-Holstein: Ausnahmeregelung Arbeitszeitgesetz

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am Freitag (28. Januar) u.a. die von uns geforderte „Beinfreiheit“ für die Warenlogistik im Lebensmitteleinzelhandel durch Erweiterung der täglichen Arbeitszeit als auch der Sonntagsbeschäftigung, soweit nachweislich Auswirkungen des Corona-Virus (z.B. aufgrund hoher Krankenstände oder Quarantänemaßnahmen im Betrieb oder in einem Betrieb der Lieferkette) diese erforderlich machen, per Erlass geregelt.

Ausnahmeregelung ArbZG

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