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Neues Infoblatt Ladenöffnungszeiten zum Jahresende

Dieses Jahr fällt Heiligabend (24.12.) auf einen Samstag. Die Ladenöffnung ist durch den jeweiligen Gesetzgeber in der Regel bis 14 Uhr gestattet. Eine Beschäftigung der Mitarbeiter ist allerdings auch über den Ladenschluss hinaus möglich. Dem Unternehmen steht es frei, von seinen Beschäftigten das Vor- bzw. Nacharbeiten der vollen Arbeitszeit für diesen Werktag zu verlangen oder die nach Ladenschluss geschuldete Arbeitszeit zu erlassen. Gegebenenfalls sind in den Unternehmen entsprechende Mitbestimmungspflichten zu beachten.  Auch Silvester (31.12.) fällt auf einen Samstag, an dem als normaler Werktag die üblichen Öffnungsmöglichkeiten gelten. Sollten Unternehmen vorzeitig schließen, besteht auch hier die Möglichkeit, geschuldete Arbeitszeit zu erlassen oder mit den Mitarbeitern ein Vor- bzw. Nacharbeiten der am Silvestertag nicht abverlangten Arbeitszeit zu vereinbaren.

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