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SH und HH: Energie-Härtefallhilfen für KMU in Schleswig-Holstein und Hamburg ab sofort möglich

Während notleidende Privat-Haushalte absehbar im Mai Energiekosten-Zuschüsse des Bundes beantragen können, sind die Energie-Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hamburg und Schleswig-Holstein ab sofort startklar.

Schleswig-Holstein

Wie Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens am 5. April in Kiel sagte, stünden aktuell insgesamt rund 13,6 Millionen Euro zur Verfügung, um solche Firmen zu unterstützen, die seit vergangenem Jahr besonders hart von gestiegenen Energiekosten betroffen sind.

„Glücklicherweise ist es in zähen Verhandlungen mit dem Bund am Ende noch gelungen, dass die Förderung energieträgerunabhängig erfolgt. Das heißt: Neben Strom, Gas und Fernwärme werden auch so genannte leitungsungebundene Energieträger wie Öl, Pellets, Wasserstoff oder Flüssiggas gefördert“, sagte Carstens. Die Antragstellung erfolge, wie schon bei den meisten Corona-Hilfen, über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Jeder Antrag benötige die Bestätigung eines Steuerberaters, dass die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.

Bedingungen für eine Förderung – die zwischen 2.000 und 200.000 Euro liegen kann – seien nach den Worten von Carstens neben einer Verdreifachung der betrieblich bedingten Energiekosten eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent sowie eine signifikante Verschlechterung des Betriebsergebnisses.

Carstens erinnerte daran, dass neben kleinen und mittleren Unternehmen auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe sowie unternehmerisch tätige Sozialbetriebe unter das Programm fallen. Bedingung sei eine Gründung und Geschäftsaufnahme vor dem Juni 2022 sowie eine wirtschaftliche Betätigung im Haupterwerb.

Zu den Förderanträgen und weiteren Infos

Hamburg

Kleine und mittelständische Unternehmen, die durch die massiv gestiegenen Strom- und Gaspreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und dadurch besonderen Härten ausgesetzt sind, können jetzt über die Hamburgische Investitions- und Förderbank Anträge auf Härtefallhilfen stellen. Die Hamburger Energie Härtefallhilfen werden aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt. Anträge können bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus fast allen Wirtschaftsbereichen. Wesentliche Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist, dass sich der Gas- und/oder Strompreis für das Unternehmen im Zeitraum von Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im Durchschnitt mindestens verdreifacht hat. Die Energie Härtefallhilfe wird als Zuschuss in Höhe der doppelten Abschlagszahlung oder der doppelten Monatsrechnung (Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer im November 2022) gezahlt. Für die Auszahlung von Fördergeldern für Strom und/oder Gas gilt jeweils eine Bagatellgrenze in Höhe von 2.000 Euro. Wird dieser Mindestbetrag nicht erreicht, kommt eine Förderung nicht infrage.

Informationen zu den Antragsvoraussetzungen

Antragsstellung über das eAntragsportal

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