Ladenöffnungszeiten zum Jahresende
Dieses Jahr fallen Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) jeweils auf einen Sonntag. Durch Sonderregelungen in den gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer sind einige Öffnungsmöglichkeiten für den Einzelhandel gegeben. Eine Beschäftigung der Mitarbeiter ist in der Regel nur in der zugelassenen Verkaufszeit erlaubt. Zur Erledigung von unerlässlichen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten dürfen sie während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden. Gegebenenfalls sind in den Unternehmen entsprechende Mitbestimmungspflichten zu beachten.
Der Handelsverband Nord stellt seinen Mitgliedern eine Kurzinformation zu den zulässigen Ladenöffnungszeiten im Dezember in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Das Infoblatt mit weiteren Informationen zu den Ladenöffnungszeiten zum Jahresende finden Sie direkt zum Download unter untenstehendem Link oder auf unserer Website unter www.hvnord.de in der Rubrik Info- und Merkblätter.