Erweiterte Verbandsempfehlung im Tarifkonflikt
In der Tarifrunde im Einzelhandel ist nach inzwischen elf Monaten und bundesweit mehr als 60 Verhandlungsrunden weiterhin keine ernsthafte Einigungsbereitschaft bei Verdi zu erkennen. Damit die Beschäftigten nicht noch länger unter der nicht nachvollziehbaren Blockadehaltung der Verdi-Gewerkschaftsfunktionäre leiden müssen, machen wir in Abstimmung mit allen Tarifgebieten den Weg frei für eine weitere Entgeltentwicklung ohne Tarifabschluss.
Der Handelsverband Nord hat daher gestern gleichlautend und in Abstimmung mit allen anderen Landesverbänden nachfolgende Verbandsempfehlung beschlossen:
- Tarifgebundene Unternehmen können frühestens ab Beginn des neuen Tarifjahres (in Schleswig-Holstein und Hamburg am 1. Mai 2024; in Mecklenburg-Vorpommern am 1. Juli 2024) eine freiwillige – auf einen späteren Tarifabschluss voll anrechenbare – Entgeltanhebung bis zu einer Obergrenze von maximal 10 Prozent ausgehend von den aktuellen Tariftabellen auszahlen.
- Sofern die Entgelte im Unternehmen bereits wegen der Verbandsempfehlung ab Oktober 2023 angehoben worden sind, ist eine Anhebung im Rahmen der Verbandsempfehlung nur in Höhe der Differenz zulässig.
Hinweis: Die freiwillige Entgeltanhebung ist keine Verpflichtung für die Unternehmen, diese exakt und in voller Höhe umzusetzen. Sie ist jedoch bezüglich ihrer Obergrenze verpflichtend.
Wir empfehlen, die freiwillige Entgeltanhebung vor dem Hintergrund der jeweiligen wirtschaftlichen Spielräume zu prüfen und ggf. die Mitarbeitenden schriftlich über die Vorweganhebung zu informieren.
Ein Musteranschreiben für die Belegschaft sowie eine Verbandsinformation mit weiteren Einzelheiten zur freiwilligen Entgeltanhebung (praktische Umsetzung, Inflationsausgleichsprämie, usw.) finden unsere HV Nord Mitgliedsunternehmen im geschlossenen Mitgliederbereich.