Ab 1. Januar elektronische Kassen beim Finanzamt anmelden!
Bis zum 31. Juli 2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme (Registrier- und Computerkassen) sowie die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bei den Finanzbehörden angemeldet werden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
- Anmeldung: Ab dem 1. Januar 2025 ist die Anmeldung ganz einfach elektronisch über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle möglich.
- Fristen: Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 angemeldet werden. Für nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassen gilt eine Mitteilungsfrist von einem Monat nach Anschaffung.
- Es müssen stets alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme (in einer einheitlichen Mitteilung) übermittelt werden.
- Außerbetriebnahme: Denken Sie daran, auch die Außerbetriebnahme einer Kasse innerhalb eines Monats zu melden!
Für mehr Informationen und weiterführende Links schauen Sie in unser Merkblatt! Als Link darin enthalten ist auch eine aktualisierte Ausfüllanleitung des Bundesfinanzministeriums (BMF), die wichtige Änderungen enthält, wie z.B. Hinweise zur Datenübernahme bei mehrfachen Mitteilungen und erforderliche Angaben zur Steuernummer.
Darüber hinaus finden Sie untenstehend außerdem noch einen Link zu den wichtigsten Fragen & Antworten, die durch das BMF beantwortet werden.