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Kristin Just ist beim Handelsverband Nord neue Geschäftsführerin für Mecklenburg-Vorpommern

Foto: info@paperheroes.de

Kristin Just ist das neue Gesicht für den Handelsverband Nord in Mecklenburg-Vorpommern.
Sie hat am 16. Januar die Nachfolge des im September vergangenen Jahres überraschend verstorbenen und langjährigen Verbandsgeschäftsführers Kay-Uwe Teetz angetreten.

Die Schwerinerin verfügt über jahrzehntelange Handelsexpertise und ist für die in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Händlerinnen und Händler keine Unbekannte: Zuletzt war sie als Fachberaterin und Branchenbetreuerin unter anderem für die Bereiche Handel, Stadtentwicklung und Tourismus bei der IHK zu Schwerin verantwortlich. Zuvor war sie als Kommunalberaterin für den Einzelhandel und das Stadtmarketing bei der CIMA aktiv. Weitere Positionen als Standortanalytikerin vervollständigen ihr berufliches Profil.

Dierk Böckenholt, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Nord, schätzt besonders die umfangreiche Fachkenntnis der neuen Geschäftsführerin, aber auch die gute Vernetzung mit den regionalen Interessengruppen aus verschiedenen Bereichen ist ein wichtiges Plus: „Die enge Zusammenarbeit mit der Politik, der Wirtschaft, den Kammern und anderen Verbänden, insbesondere aber mit der lokalen Händlerschaft ist für ihre Tätigkeit in unserem Verband von großem Wert. Wir freuen uns, mit Kristin Just eine in allen Handelsbelangen versierte neue Ansprechpartnerin für Mecklenburg-Vorpommern gefunden zu haben.“

Kristin Just startet ihre neue Aufgabe mit dem festen Willen, den Handel nicht zu erklären, sondern ihm den Rücken freizuhalten: „Wir brauchen eine starke Vernetzung untereinander, nur gemeinsam können wir den Herausforderungen für Handel und Wirtschaft begegnen. Seit langer Zeit bereits an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung auf der einen und Handel auf der anderen Seite, freue ich mich nun darauf, meine Erfahrungen aus dieser Zeit und meine Kompetenzen in Zukunft für den Handelsverband Nord und seine vielen engagierten Mitgliedsbetriebe einsetzen zu
dürfen.“

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