OVG Greifswald kippt Öffnungszeitenverordnung – vorerst keine Änderungen für Sonntagsöffnungen
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) hat gestern nach mündlicher Verhandlung die Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern – die sogenannte Bäderregelung – für unwirksam erklärt. Mit der Verordnung wird Geschäften in touristisch geprägten Orten erlaubt, an zahlreichen Sonn- und Feiertagen im Jahr zu öffnen.
Nach Auffassung des Gerichts überschreitet der mit dieser Verordnung neu definierte Umfang die verfassungsrechtlich zulässigen Grenzen. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di gegen die Verordnung. Die entsprechende Pressemitteilung des OVG finden Sie unter untenstehendem Link.
Wichtig für den Handel:
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig! Zunächst muss das vollständige Urteil schriftlich abgefasst, begründet und der Landesregierung zugestellt werden. Ab da beginnt eine Rechtsmittelfrist von einem Monat. Frühestens nach Ablauf dieses Monats würde das Urteil rechtskräftig werden. Legt die Landesregierung Beschwerde ein, bliebe ihr ein weiterer Monat, um die Beschwerde zu begründen. In diesem Fall würde das Urteil erst nach Ablauf des weiteren Monats rechtskräftig. Die Landesregierung hat es also in der Hand, die Rechtskraft hinauszuzögern. Wir gehen davon aus, dass dies erfolgen wird. Damit bleiben die Öffnungsmöglichkeiten auf Basis der derzeitigen Verordnung vorerst bestehen. Sie beginnen planmäßig mit dem kommenden Sonntag, 15. März, auch das Ostergeschäft dürfte demnach noch ungefährdet sein.
Wir stehen hierzu im engen Austausch mit der Landesregierung sowie weiteren beteiligten Akteuren und werden Sie über neue Entwicklungen und mögliche Auswirkungen auf den Handel in Mecklenburg-Vorpommern informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt.