Neuer Rahmen für digitale Nahversorgung im ländlichen Raum
Der Landtag Schleswig-Holstein hat heute die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes beschlossen und damit die Möglichkeit geschaffen, dass personallose Kleinstsupermärkte im ländlichen Raum künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Der Handelsverband Nord begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Damit wird ein wichtiger Schritt für die Sicherung der Nahversorgung im ländlichen Raum gemacht und zugleich Raum für innovative Handelsformate geschaffen“, erklärt Hauptgeschäftsführer Dierk Böckenholt. Mit der Neuregelung werden erstmals klare rechtliche Rahmenbedingungen für digitale, personalfreie Verkaufsstellen geschaffen. Diese können insbesondere in strukturschwächeren und dünn besiedelten Regionen einen Beitrag leisten, die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs zu sichern.
Gleichzeitig sieht der HV Nord die bewusst gesetzten Begrenzungen bei Verkaufsfläche und Standortgröße als Ausdruck eines ausgewogenen Kompromisses. „Der Gesetzgeber hat sich erkennbar bemüht, Innovation zu ermöglichen, ohne den Sonntagsschutz und die bestehenden Strukturen des Einzelhandels aus dem Blick zu verlieren und damit eine größtmögliche Rechtssicherheit geschaffen“, so Böckenholt weiter.
Der Handelsverband Nord wird die praktische Umsetzung der Regelung aufmerksam begleiten und setzt darauf, dass die Erfahrungen aus der Praxis in eine mögliche Weiterentwicklung des Gesetzes einfließen.