Online-Sprechstunde: Die Entgelttransparenzrichtlinie – Was kommt auf Unternehmen zu?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird die Anforderungen an Unternehmen in den kommenden Jahren deutlich verändern. Geplant sind unter anderem neue Informationspflichten im Bewerbungsprozess, erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte sowie Berichtspflichten zur Entgeltgleichheit. Die Umsetzung in deutsches Recht soll Anfang 2027 erfolgen.
Welche konkreten Auswirkungen die neuen Vorgaben für Handelsunternehmen haben und wie sich Betriebe frühzeitig darauf vorbereiten können, erfahren Sie in unserer Online-Sprechstunde am 30. Juni. Unsere Rechtsexpertinnen und Experten geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Gesetzgebung und beantworten Ihre individuellen Fragen.
Darüber hinaus werden weitere aktuelle arbeitsrechtliche Themen angesprochen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig zu informieren und mit unseren Rechtsanwälten ins Gespräch zu kommen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Dienstag, 30. Juni von 16.00 bis 17.00 Uhr!