Vernichtungsverbot Textilien ab 19. Juli: Handreichung für den Einzelhandel
Am 19. Juli 2026 tritt gemäß der EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) ein verbindliches Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe in Kraft. Unternehmen dürfen Überbestände, Retouren und Saisonware künftig nicht mehr einfach entsorgen – auch dann nicht, wenn ein Weiterverkauf wirtschaftlich unattraktiv erscheint. Im Fokus steht dabei nicht mehr nur das Produktdesign, sondern zunehmend auch der Umgang mit Produkten am Ende ihrer ersten Nutzungsphase. Politisch wird die Debatte insbesondere von drei zentralen Herausforderungen geprägt: Überproduktion, Retourenvernichtung und ineffiziente Warenkreisläufe.
Der Gesetzgeber fordert damit einen grundlegenden Perspektivwechsel im Umgang mit Mode – weg von der Entsorgung als Standardlösung, hin zu aktiver Zweitvermarktung, Spenden und Wiederverwendung. Ausnahmen sind nur in eng definierten Fällen zulässig und erfordern den Nachweis, dass alle Alternativen sorgfältig geprüft wurden. Die Regelung gilt zunächst für große Unternehmen, ab dem 19. Juli 2030 wird sie auf mittlere Unternehmen ausgeweitet.
Vor diesem Hintergrund stellen wir unseren Mitgliedern eine Handreichung des BTE zur Verfügung. Ziel ist es, Unternehmen frühzeitig bei der Anpassung ihrer Geschäftsstrukturen und im Bereich Nachhaltigkeit zu unterstützen. Die Handreichung erläutert, welche Unternehmen betroffen sind, welche Maßnahmen vorgesehen sind und wie die Umsetzung erfolgen kann. Zudem zeigt sie auf, wie sich betroffene Unternehmen gezielt auf das Vernichtungsverbot vorbereiten können.