Entlastung bei EU-Verpackungsverordnung in Sicht
Die Bundesregierung setzt sich für Erleichterungen bei der neuen EU-Verpackungsverordnung ein. Insbesondere kleinere Unternehmen sollen von zusätzlichen Registrierungs- und Nachweispflichten befreit werden.
Hintergrund sind die erheblichen bürokratischen und finanziellen Belastungen für kleinere Unternehmen, die die PPWR mit sich bringt. Der Handelsverband hatte sich intensiv dafür eingesetzt, dass die Vorschriften gelockert werden, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.
Geplant ist nun, die Registrierungspflicht für Unternehmen, die Verpackungen in andere EU-Staaten bringen, vorerst auszusetzen, bis die EU-Kommission ein einheitliches Registrierungssystem geschaffen hat, frühestens ab Mitte 2028. Händler müssten sich dann nicht mehr in jedem einzelnen EU-Staat separat registrieren. Zudem sollen Unternehmen mit weniger als zehn Tonnen Verpackungsabfall pro Jahr und EU-Land von weitreichenden Vorgaben befreit werden. Dazu gehört auch die Pflicht, in jedem EU-Staat einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen.
Ob und wann die geplanten Erleichterungen umgesetzt werden, ist noch offen. Die Bundesregierung will sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung einsetzen