Gebühren und Vergütungen müssen an Verwertungsgesellschaften abgeführt werden, wenn Musik im öffentlichen Raum (auch Websites!) genutzt wird. Denn dadurch werden Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern berührt: Die öffentliche Musikwiedergabe ist gebührenpflichtig! Unser Spitzenverband, der Handelsverband Deutschland HDE, vertritt die Branche sehr erfolgreich im Rahmen der Festlegung der Gebührensätze .
Erhoben werden die Gebühren von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Mitgliedsunternehmen erhalten eine Ermäßigung auf die GEMA Gebühren. Weitere Informationen finden sie hier: https://www.gema.de/de/musiknutzer
Hier können Sie sich eine GEMA-Musterrechnung für das Jahr 2022 ansehen.
,
Laden Sie sich das aktuelle GEMA-Handbuch herunter.
Laden Sie sich das GEMA-Merkblatt Fussball EM 2024 herunter.