Unfallversicherung: Pflichtversicherung Einzelhandel endet
Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle bedenken
Sehr viele gewerbliche Berufsgenossenschaften haben die bisherigen Unternehmerpflichtversicherungen in freiwillige Versicherungen umgewandelt. Aktuelles Beispiel ist das Ende der Pflichtversicherung zum 31. Dezember dieses Jahres im Einzelhandel. Damit müssen Unternehmer selbst für ihren Unfallschutz bei Arbeitsunfällen sorgen.
Auch die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) hat sich dem Trend angeschlossen und lässt die bisherige Pflichtversicherung zum Jahresende auslaufen. Unternehmer, die ab 1. Januar 2020 freiwillig versichert sein wollen, müssen dies schriftlich beantragen. Ansonsten endet der Versicherungsschutz ersatzlos am 31. Dezember 2019.
Von einem kompletten Ausstieg aus der gesetzlichen Unfallversicherung rät die SIGNAL IDUNA ab, denn der Unternehmer müsste auf verschiedene Vorteile verzichten. Dazu gehört beispielsweise die Mitversicherung von Berufskrankheiten. Die SIGNAL IDUNA empfiehlt, sich weiterhin freiwillig zur Mindestversicherungssumme in der Berufsgenossenschaft zu versichern, kombiniert mit einer privaten Unfallversicherung. So genießt der Unternehmer trotz Mindestversicherungssumme weitreichenden gesetzlichen Unfallschutz und schließt bleibende Lücken über die private Unfallversicherung.
Als private Komponente bietet sich die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung an. Der Abschluss ist ab drei versicherten Personen möglich. Zu diesen können der Unternehmer selbst gehören, aber auch mitarbeitende Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörige und seine Mitarbeiter. Je höher die Zahl der Versicherten, desto günstiger wird der Beitrag. So schlägt der Unternehmer zwei Fliegen mit einer Klappe: Er schließt Lücken im gesetzlichen Unfallschutz und hat gleichzeitig ein starkes Instrument zur Hand, seine Mitarbeiter an den Betrieb zu binden und Ausfallzeiten zu senken. Zudem gibt es verglichen mit einem Einzelvertrag fast doppelt so viel Versicherungsschutz.
Besonders empfehlenswert ist die Betriebliche Unfallversicherung ohne Direktanspruch. So gilt bei dieser Form der Betrieblichen Unfallversicherung der Beitrag nicht als Arbeitslohn und muss folglich nicht versteuert werden. Wird aus diesem Vertrag nach einem Unfall eine Leistung gezahlt, so muss der Versicherte diese versteuern. Allerdings bleiben Leistungen, die höher liegen als der bisher entrichtete gezahlte Versicherungsbeitrag steuerfrei.
Entscheidet sich der Unternehmer dazu, freiwillig über die Berufsgenossenschaft versichert zu bleiben, ist ergänzender, privater Unfallschutz wichtig. Dies gilt nicht nur für die Absicherung von Freizeitunfällen, die gesetzlich nicht abgedeckt sind. Darüber hinaus zahlt die Berufsgenossenschaft Rentenleistungen nach einem Unfall erst ab einer Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 20 Prozent. Bei der privaten Unfallversicherung fließen Leistungen dagegen bereits ab einem Invaliditätsfaktor von einem Prozent.
Weitere Informationen finden Sie in dem Signal Iduna Faktenblatt.
Signal Iduna Faktenblatt