Seit dem 1. Januar 2013 ist der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit das neue Rundfunkgebührenmodell in Kraft.
Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt seitdem ein geräteunabhängiger Ansatz. Für Einzelhandelsunternehmen bedeutet dies, dass die Gebührenberechnung bei der Anzahl der Mitarbeiter je Betriebsstätte und der Anzahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge ansetzt. Ein Teil der Betriebe muss mit diesem Gebührenmodell erheblich mehr zahlen. Der Handel fordert deshalb dringend Nachbesserungen.
Rundfunkbeitrag 2017
Laden Sie sich hier unser Merkblatt zum Rundfunkbeitrag herunter.