Die neue Fortbildung: Fachwirt im E-Commerce / Fachwirtin im E-Commerce
Der neue Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce ist im Ausbildungsjahr 2018/2019 mit knapp 1.400 Auszubildenden gestartet und hat damit alle Erwartungen und Prognosen deutlich übertroffen. Die Einführung des neuen Ausbildungsberufs ist eine Erfolgsgeschichte für den Handel. Hieran soll nun die neue bundesweit einheitliche Fortbildung anknüpfen: Fachwirt/Fachwirtin im E-Commerce.
Bereits im 2015 veröffentlichten HDE-Konzept war nicht nur ein neuer Ausbildungsberuf für den stetig wachsenden Online-Handel vorgesehen, sondern auch die Fortbildung. Nachdem der Ausbildungsberuf Kaufleute im E-Commerce am 1. August 2018 in Kraft trat, hat das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung den Sozialpartnern grünes Licht für die Konzeption der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirt im E-Commerce und Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce“ gegeben und so erarbeiten der Handelsverband Deutschland (HDE) und die Gewerkschaft ver.di federführend mit Sachverständigen aus Unternehmen, Kammern und Bildungszentren die Inhalte der Prüfungsverordnung.
In der Fortbildungsprüfung wird die Kompetenz abgeprüft, eigenständig und verantwortlich Waren und Dienstleistungen online zu vertreiben und dabei Multichannel-Vertriebswege einzubeziehen. Dazu gehören die Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handels- und dienstleistungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente. Dabei sollen unternehmerische Ziele umgesetzt sowie gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Zur erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeit der Fachwirte im E-Commerce gehören im Einzelnen folgende Aufgaben:
- Steuern und Weiterentwickeln des E-Commerce im Unternehmen,
- Kalkulieren und Planen von nationalen und internationalen Geschäften,
- Planen und Bewirtschaften des Waren- oder Dienstleistungssortiments,
- Analysieren von Veränderungen des Kundenverhaltens, Beurteilen der Auswirkungen dieser Veränderungen, Entwickeln und Durchsetzen von Verbesserungsmaßnahmen,
- Planen und Steuern von Marketingkonzepten,
- Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Gestalten einer kunden- und dienstleistungsorientierten Kommunikation,
- Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
- Organisieren und Durchführen der Berufsausbildung,
- Analysieren der Ablauforganisation, Ableiten von Veränderungsoptionen sowie Einleiten von Verbesserungsmaßnahmen,
- Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit im E-Commerce.
Die Handlungsbereiche der neuen Fortbildungsprüfung reichen vom Entwickeln von Strategien für den E-Commerce, dem Gestalten von Prozessen im E-Commerce über die Analyse und Weiterentwicklung von Prozessen im E-Commerce bis hin zur Sicherstellung der Kommunikation und der Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern.
Die Fortbildung Fachwirt im E-Commerce /Fachwirtin im E-Commerce ist, wie beispielsweise die Fortbildung zum Handelsfachwirt/ zur Handelsfachwirtin, auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet und damit einem akademischen Bachelorabschluss gleichwertig.
Interessant ist die Fortbildung für alle, die eine kaufmännische Ausbildung (z.B. Kaufmann im Einzelhandel, Kauffrau im Großhandel oder Kaufmann im E-Commerce) erfolgreich abgeschlossen haben oder bereits im E-Commerce tätig sind und sich gezielt weiterbilden möchten.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännisch- verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis,
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Fachwirts im E-Commerce“ oder einer „Geprüften Fachwirtin im E-Commerce“ aufweisen. Zudem kann durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise der zuständigen Prüfungsstelle glaubhaft machen, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abiturientenprogramme im E-Commerce
Durch die neue Fortbildung werden die bei Abiturienten und Studienabbrechern beliebten sowie im Handel seit den 70er Jahren bekannten kombinierten, dreijährigen Qualifizierungsprogramme aus Aus- und Fortbildung zukünftig auch für den E-Commerce angeboten. So ist das Bildungszentrum KOMPASS in Sachsen bereits im Sommer 2019 mit den Abiturientenprogrammen im E-Commerce gestartet, 2020 folgen Akademie Handel in Bayern, das BZE in Niedersachsen und BZT in Thüringen.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: