Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen
Das Robert Koch-Institut der Bundesregierung hat allgemeine Prinzipien, Kriteren und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen aufgestellt. Auf dieser Basis treffen örtliche Gesundheitsämter in der Regel ihre Anordnungen.
Für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern liegen bereits folgende Erlasse vor:
Das Sozialministerium Schleswig-Holstein hat einen Erlass zum Umgang mit Veranstaltungen (mehr als 1.000 Teilnehmern) herausgegeben, laden Sie sich diesen hier herunter.
Die Stadt Hamburg hat eine Allgemeinverfügung
über das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen bekanngegeben.
Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat eine Pressemitteilung zum Umgang mit Veranstaltungen und Handlungsempfehlungen für Dienstreisen herausgebracht.
Auswirkungen auf das Messegeschehen
Die Deutsche Messe AG informiert über Auswirkungen auf das Messegeschehen; der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (Auma) hat ebenfalls eine entsprechende Seite eingerichtet.