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Absage verkaufsoffener Motto-Sonntag am 5. April 2020 in Hamburg

Aus aktuellem Anlass kommen wir auf die geplanten Sonntagsöffnungen am 5. April 2020 zurück, für die es u.a. eine Vielzahl von sogenannten Veranstaltungen unter dem Motto „Inklusion und Integration“ oder andere Anlässe geben sollte aufgrund von § 8 Absatz 1 HmbLaÖffG.

Die Allgemeinverfügungen vom 12. März und 15. März 2020 zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg verbieten bis zum 30. April 2020 öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden.

Die von den Bezirksämtern erlassenen Rechtsverordnungen mit der Freigabe der Ladenöffnungszeiten am Sonntag, den 5. April 2020, aus Anlass der genannten Veranstaltungen sind daher gegenstandslos und werden aufgehoben.  

Unabhängig von dieser speziellen Absage der Sonntagsöffnung aufgrund von § 8 Absatz 1 HmbLaÖffG dürfen aber für die in der aktuellen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus vom 16. März 2020  im Detail genannten Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr bis zum 16. April 2020 geöffnet sein.

Allgemeinverfügung Schließung der Geschäfte HH

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