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Schließung der Verkaufsstellen des Einzelhandels in Mecklenburg-Vorpommern

Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus.

Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels werden ab dem 18. März 2020, 06:00 Uhr, geschlossen. Ein Verkauf mittels Lieferdiensten bleibt gestattet. Nicht betroffen von den Schließungen sind: Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- oder Tierbedarfsmärkte und Blumenläden. Die Verkaufsstellen haben in geeigneter Form auf die aktuellen Hinweise zu Hygienemaßnahmen des Robert-Koch- Institutes hinzuweisen.

Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft und mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

Verordnung Schließung der Geschäfte MV

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