Aufhebung des Sonntagsverkaufsverbotes
Das Sonntagsverkaufsverbot wurde mit der Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Ziffer 1) vom gestrigen Tage aufgehoben.
Gemäß §28 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 i.V.m. §16 Absatz 1 IfSG des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz –IfSG) vom 20.07.2000 in der zur Zeit geltenden Fassung und mit Verweis auf die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern vom 17.03.2020 wird folgende Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte erlassen:
Allgemeinverfügung Sonntagsverkaufsverbot Mecklenburgische Seenplatte