GEMA-Gebühren entfallen für geschlossene Betriebe
Die GEMA hat uns darüber informiert, dass für den Zeitraum, in dem die Einzelhandelsbetriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemieausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer entfallen. Die von den Schließungen betroffenen Einzelhändler müssen also für diesen Zeitraum keine GEMA-Vergütungen zahlen.
Sofortmaßnahme: GEMA-GebührenFür weitere Informationen besuchen die Homepage der GEMA.