Die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
Hamburg handelt und hilft
Im Zusammenwirken mit allen Beteiligten hat Hamburg die finanzielle und wirtschaftliche Kraft, die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie zu bewältigen. Der Bund hat ein milliardenschweres Hilfsprogramm sowie insbesondere steuer- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die laufend ergänzt und nachjustiert werden.
Unbürokratische Zuschüsse für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler aus Hamburg, die infolge der Corona-Epidemie und/oder der diesbezüglich erlassenen Hamburger Corona-Allgemeinverfügungen mittelbar bzw. unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder in existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind. Der HCS Zuschuss ist nicht rückzahlbar und soll nach Zahlen der Beschäftigten gestaffelt werden.
- Solo-Selbstständige erhalten 2.500 Euro.
- Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern erhalten 5.000 Euro.
- Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern erhalten 10.000 Euro.
- Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern erhalten 25.000 Euro.
Um die finanziellen Hilfen des Hamburger Schutzschirms in Anspruch zu nehmen, werden die Selbstständigen und kleineren Unternehmen aufgefordert, sich vorzubereiten. Dazu muss nachgewiesen werden, dass die wirtschaftlichen Probleme vor der Corona-Krise noch nicht vorhanden waren. Weiter muss kurz geschildert werden, warum die wirtschaftliche Tätigkeit aktuell leidet und welcher Bedarf an Liquidität bis Ende Juni benötigt wird.
Hamburg handelt und hilftWeitere Informationen finden Sie auf der Homepage der IFBHH
Einen Online-Antrag können Sie auf der Seite ebenfalls stellen.
Lesen Sie hier was Sie über die Hamburger Corona-Soforthilfe wissen müssen.
Wir geben Ihnen eine Hilfestellung was Sie beim Ausfüllen Ihres Antrages beachten müssen.
Die Innovations- und Förderbank ist der richtige Ansprechpartner.
E-Mail: foerderlotsen@ifbhh.de
Telefon: 040 – 24846 533
Bürgschaften (BG)
Kreditfinanzierungen bis 2,5 Mio. Euro über Ihre Hausbank können auch durch die erweiterten Bürgschaftsmöglichkeiten der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) ermöglicht werden.
Landesbürgschaften
Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen, sofern Bürgschaften der BG Hamburg grundsätzlich nicht in Frage kommen.
Hamburg Digital
Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ unterstützt bei der Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und trägt dadurch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien bei.
NEU: Modul II: „Hamburg-Digital Invest“ gestartet
Wer wird gefördert?
Gefördert werden
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
- freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten),
mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt.
Gefördert werden dabei nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusammen mit ihren „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die Grenze von 250 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalenten) unterschreiten.
Die Antragsstellung:
Der Antrag ist ausschließlich in digitaler Form über das eAntragsportal zu stellen. Folgende Unterlagen sind zusätzlich hochzuladen:
- KMU-Selbsterklärung
- Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen
- Angebot zur geplanten Maßnahme
- Im Modul II – Stellungnahme zur Förderwürdigkeit (sofern es sich nicht um eine bereits im Modul I geförderte Maßnahme handelt)
Wichtiger Hinweis: Es ist zu beachten, dass der Antrag durch das Unternehmen selbst zu stellen ist. Die im Antrag bestehende Möglichkeit der Bevollmächtigung bezieht sich dabei nicht auf das eingebundene Beratungsunternehmen, sondern auf Vertretungsberechtigte im Unternehmen.
- Die IFB Hamburg prüft den Antrag und entscheidet über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung kann das Vorhaben starten
Ansprechpartner
Antragsformulare im Downloadbereich
Steuerliche Entlastungsmaßnahmen der Finanzbehörde
Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Darauf weist die Hamburger Finanzbehörde hin. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen.
Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen, können sein:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
- Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer
- Herabsetzung des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Weitere Informationen und Antragsformulare
Beratungskostenzuschuss für das Einrichten von Homeoffice
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe können bei der kurzfristigen Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen finanzielle Unterstützung durch das „go-digital“-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erhalten. Es werden bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet, die durch eine Beratung eines vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen aufkommen.
Die Förderung in Anspruch nehmen können rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischen Potenzial mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanz von höchstens 20 Mio. Euro. Bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro beträgt der Förderumfang maximal 30 Tage.
Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge (GuN)
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg und freiberuflich Tätige sowie andere Dienstleister, die max. 5 Jahre am Markt aktiv sind, können Darlehen bis 750.000 Euro pro Vorhaben erhalten. Diese Förderung ist ein Kooperationsprodukt mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg.