Maßnahmen Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Unternehmen zusätzlich bei anfallenden Personalkosten

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes mit monatlichen Festbeträgen für die Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt sind, für die Mitarbeiter, die ihren Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern haben, in der Höhe von monatlich

  • 1.000 Euro pro Vollzeitäquivalent bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang
  • 700 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent
  • 600 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 40 bis unter 50 Prozent.

Dabei werden die Personalkosten für Beschäftigte, die teilweise noch in Kurzarbeit sind, anteilig berücksichtigt. Die Beantragung erfolgt zusammen mit dem Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundes durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer beim Landesförderinstitut (LFI). Auch die Bewilligung und Auszahlung läuft integriert in den Überbrückungshilfe-Prozess. Informationen zur ergänzenden Überbrückungshilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Seite des Landesförderinstituts.


Corona-Kooperationsbörse MV in Mecklenburg-Vorpommern gestartet

Glawe: Plattform zur direkten Vernetzung von Unternehmen zur Lösung medizinisch-technischer Probleme in der Corona-Krise – Kompetenzen im Land sichtbar machen.

Am Freitag, den 17. April ist die „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ (https://corona-kooperationsboerse-mv.de/) gestartet. Das Online-Portal ist in Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums mit der BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk der Gesundheitswirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern, entstanden. „Die Corona-Pandemie führt zu einer erhöhten Nachfrage zum Beispiel nach persönlicher Schutzausrüstung. Darüber hinaus gibt es bei uns im Land zahlreiche erfolgreiche Unternehmen, die bereits in der Gesundheitswirtschaft tätig sind oder aktuell ihre Geschäftstätigkeit auf entsprechende Produkte oder Produktkomponenten ausweiten. Mit der Plattform können sich Unternehmen direkt miteinander vernetzen, um gegenwärtig benötigte Produkte zu entwickeln, zu produzieren oder zu vertreiben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Unabhängiger von internationalen Lieferketten

Die Kooperationsbörse soll einen Beitrag zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern leisten. „Vor allem können über die Kooperationsbörse Anbieter und Nachfrager von in der Pandemie benötigten Produkten, Produktkomponenten oder Dienstleistungen direkt und bedarfsorientiert miteinander in Kontakt treten und schnell reagieren“, so Glawe weiter. „Die Kooperationsbörse trägt dazu bei, Versorgungsketten im Land aufzubauen. Wir sind durch die Beteiligung heimischer Unternehmen besser aufgestellt, um langfristig unabhängiger von internationalen Lieferketten sein zu können. Das ist eine Herausforderung.“

Einträge sind kostenfrei

In unterschiedlichen Kategorien wie beispielsweise „Medizintechnik und Komponenten“, „Persönliche Schutzausrüstung“ oder „Diagnostik“ können sich Firmen und andere Einrichtungen direkt miteinander vernetzen, um die aktuell benötigten Produkte zu entwickeln oder herzustellen. Die Einträge sind kostenfrei.

„Es gibt eine beeindruckende Hilfsbereitschaft durch unsere Unternehmen in der Corona-Krise“, sagt Wirtschaftsminister Harry Glawe. „Die Kooperationsbörse hilft dabei, diese zahlreichen verschiedenen Angebote und Kompetenzen zu bündeln und zusammenzuführen, damit die benötigten Produkte entstehen können. Sie lebt von ihren Teilnehmern. Ich möchte alle Anbieter und Nachfrager einladen, sich daran zu beteiligen und mitzumachen.“

Redaktionelle Betreuung der Kooperationsbörse durch die BioCon Valley® GmbH

Redaktionell betreut wird die Kooperationsbörse durch die BioCon Valley® GmbH, die im Auftrag der Landesregierung für die Vernetzung, Projektinitiierung und -begleitung, Internationalisierung und Vermarktung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern tätig ist.

Die Angaben werden vor der Freischaltung geprüft – auf Basis der beim Einstellen des Angebotes oder Gesuches gemachten Angaben. „Bitte gehen Sie daher selbstkritisch mit den von Ihnen angegebenen Informationen, Formulierungen und, falls vorhanden, Zertifikaten und anderen offiziellen Dokumenten um. Uns sind ernst gemeinte Angebote wichtig“, richtet sich Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend an potentielle Nutzer. Die Redaktion behält sich vor, komplette oder Teile von Angeboten nicht zu veröffentlichen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen.

Alle Informationen

Allgemeine Information zur Beschaffung von Schutzausstattung:

Die Beschaffung von Schutzausstattung in Bezug auf Covid-19 für die Landkreise, kreisfreien Städte und Land erfolgt über das Landesamt für innere Verwaltung. Weitere Informationen auf der Startseite: https://www.laiv-mv.de/


Finanzierungsinitiative

Viele Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern stehen angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus vor großen Herausforderungen. Rückläufige Umsätze, beeinträchtigte Lieferketten und Personalengpässe sind nur einige Auswirkungen dieser Krise. Zur Stabilisierung der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern benötigen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) liquiditätsstärkende Maßnahmen.

Um den Hausbanken die Finanzierung dieser Unternehmen zu erleichtern, haben die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen dieser Initiative ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen im Zuge der Corona-Krise ausgerichtet. Damit soll gewährleistet werden, dass den Unternehmen in MV ein schneller und einfacher Finanzierungszugang erhalten bleibt. Notwendige Voraussetzung dafür ist auch eine ausreichende Eigenkapitalbasis der KMUs. Dies kann im Rahmen der Finanzierungsinitiative durch die Beisteuerung einer möglichen stillen Beteiligung sichergestellt werden.

Infoblatt zur Finanzierungsinitiative

Laden Sie sich das Infoblatt zur Finanzierungsinitiative in Mecklenburg-Vorpommern herunter.

Infoblatt der Bürgschaftsbank MV

Laden Sie sich das Infoblatt der Bürgschaftsbank MV herunter.


Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Mittel zur Förderung von Unternehmen mit Hilfe von rückzahlbaren Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wegen Einnahmeausfällen im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus.

Der rückzahlbare Zuschuss wird eine Laufzeit von 5 Jahren haben. Darlehen bis 20.000 EUR sind zinsfrei, Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.

Antragsvormerkung

Die Antragsvormerkung dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrags, ersetzt diesen aber nicht. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download zur Verfügung.


Finanzielle Soforthilfe

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses.

Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!

Bitte Beachten!

Für die Corona-Soforthilfe wurde das Antragsformular aktualisiert und ist ab sofort zu nutzen. Auch Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten sind nun antragsberechtigt. Ab dem 01.04.2020 für werden nur noch die neuen Anträge akzeptiert! Die bisher eingegangenen Anträge gelten weiter und werden derzeit bearbeitet!

Antrag zur Corona-Soforthilfe für MV

Laden Sie sich hier den Antrag auf Soforthilfe für Mecklenburg-Vorpommern herunter.

Merkblatt zur Corona-Soforthilfe MV

Laden Sie sich hier das Merkblatt zur Corona-Soforthilfe für Mecklenburg-Vorpommern herunter.


Finanzielle Unterstützung für polnische Pendler

Unsere Kollegen in Brandenburg konnten erreichen, dass das Land Brandenburg polnische Arbeitnehmer finanziell unterstützt, die u.a. vielfach in den Logistikbereichen und im Verkauf unserer Handelsunternehmen beschäftigt sind, konnten wir noch gestern Abend dieselbe Zusage des Landes Mecklenburg-Vorpommern erreichen.

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt danach polnische Pendlerinnen und Pendler, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln künftig nicht mehr täglich zur Arbeit fahren können. Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für die vorübergehende Unterbringung in der Nähe der Arbeitsstätte ausgeglichen werden.

Wir hoffen, dass es für möglichst viele Pendler unserer Unternehmen ein ausreichender Anreiz ist, dass sie weiterhin zur Verfügung stehen.

Antragsformular zum Pendler Zuschuss

Laden Sie sich das Antragsformular hier herunter

FAQ zum Pendler-Zuschuss

Laden Sie sich die Fragen und Antworten zum Pendler-Zuschuss hier herunter.

Pressemitteilung polnische Pendler MV

Laden Sie sich die Pressemitteilung hier herunter.

Anlage zum Antrag

Laden Sie sich die Anlage zum Antragsformular hier herunter.

Fördergrundsätze Pendler-Zuschuss

Laden Sie sich die Fördergrundsätze hier herunter.

Pressemitteilung polnische Pendler Antrag MV

Laden Sie sich den Antrag hier herunter.

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