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Ab heute gelten neue MwSt-Sätze

Wiederholt haben wir auf die ab heute geltende Änderung der Mehrwertsteuersätze hingewiesen und helfende Informationen zur Verfügung gestellt.

Unter anderem hatten wir mit unserer Nachricht vom 26. Juni einen Praxisleitfaden angeboten, in dem einige Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerabsenkung beantwortet werden.

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 30.6. weitere Fragestellungen für die Umstellung auf die neuen Mehrwertsteuersätze beantwortet. Es enthält u.a. auch eine Aussage darüber, wie bei der Pfandrückgabe (Rz. 31) verfahren werden darf. Hierzu hatten uns einige Fragen erreicht und wir hatten um klarstellende Hinweise gebeten.

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