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GEMA-Corona-Gutschriften – Corona-Erstattungs-Aktion startet demnächst

Wie bereits von uns am 26.08.2020 und 08.09.2020 angekündigt, wird die GEMA in den nächsten Wochen ihre vereinbarte Corona-Gutschriften- bzw. Corona-Erstattungs-Aktion starten. Mit Beginn der Aktion haben alle musiknutzenden und von den Corona-Restriktionen betroffenen Einzelhändler die Möglichkeit, für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen bzw. Betriebsbeschränkungen („800-qm-Regel“) ihr ggf. bereits gezahltes Geld zurückzubekommen bzw. entsprechende Gutschriften zu erhalten, die mit noch nicht beglichenen Forderungen verrechnet werden.

Die GEMA wird in Kürze allen musiknutzenden Einzelhändlern per Post einen individuellen Code zusenden, mit dem sie sich auf der Homepage der GEMA registrieren und die Schließungszeiten bzw. Zeiten der Betriebseinschränkung angeben können. Voraussetzung ist, dass der Einzelhändler vorher (falls noch nicht vorhanden) auf der GEMA-Homepage sein Profil angelegt hat.

Damit die Mitglieder/Musiknutzer sich so gut wie möglich auf die Aktion vorbereiten können, hat die GEMA unter dem folgendem Link weitere Informationen zur Verfügung gestellt:

https://www.gema.de/aktuelles/gesamtvertragspartner/aktuelles/gutschriften/

Zudem teilt die GEMA mit, dass Anliegen von Kunden zu Corona nicht mehr über das Postfach absagecorona@gema.de bearbeitet werden. Die Abwicklung der Gutschriften soll ausschließlich über das hierfür extra bereitgestellte GEMA-Online-Portal https://www.gema.de/portal/app/login abgewickelt werden.

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