Registrierkassen müssen handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvorschriften gerecht werden. Bei der Verwendung einer elektronischen Registrierkasse gilt grundsätzlich die Einzelaufzeichnungspflicht und eine Belegausgabepflicht. Seit 2020 besteht die Notwendigkeit, über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) elektronische Registrierkassen vor Manipulationen zu schützen.
Hier können Sie sich das Merkblatt zu den steuerrechtlichen Anforderungen an elektronische Registrierkassen ansehen.
Hier können Sie sich das Gesetz zum Schutz an digitalen Grundaufzeichnungen ansehen.
Hier können Sie sich den Anwendungserlass zur Neufassung des §146 Abs. 1 Abgabenordnung vom 19.06.2018 ansehen.
Hier können Sie sich die Änderung zum Anwendungserlass zu §146a Abgabenordnung vom 28.05.2020 ansehen.
Hier können Sie sich den Anwendungserlass zur Einführung des § 146a Abgabenordnung vom 17.06.2019 ansehen.