Abfall- & Kreislaufwirtschaft

Die fünfstufige Abfallhierachie

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) trat am 1. Juni 2012 in Kraft und setzt die Vorgaben des europäischen Abfallrechts um. Somit ist das KrWG die Grundlage für das deutsche Abfallrecht. Einen zentralen Baustein des Gesetzes bildet die fünfstufige Abfallhierarchie: 1. Vermeidung von Abfällen 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen 3. Recycling von Abfällen 4. Sonstige Verwertung von Abfällen (energetische Verwertung, Verfüllung von Abgrabungs- oder Abbaustätten, etc.) 5. Beseitigung von Abfällen. 

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Verpackungsverordnung (VerpackV) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie zu weiteren abfallrechtlichen Vorschriften.

Presseinformation Verpackungsgesetz ab 01.07.2022

Laden Sie sich hier die Presseinformation Verpackungsgesetz  ab 01.07.2022 der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister herunter.

Checkliste Verpackungsgesetz 2024

Laden Sie sich hier die Checkliste zum Verpackungsgesetz ab 01.07.2022 herunter.

Transport- und Verkaufsverpackungen im Einzelhandel 2024

Laden Sie sich hier unser Infoblatt zum Verpackungsgesetz – Transport- und Verkaufsverpackungen herunter.

Elektro-Altgeräte im Handel 2024

Laden Sie sich hier unser Infoblatt zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) herunter.

Checkliste Elektro-Altgeräte im Handel 2024

Laden Sie sich hier die Checkliste zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) herunter.

 

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