Ankündigung zur Fortschreibung der Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes

Sehr geehrter Herr Böckenholt,

nach entsprechender Prüfung ist es tatsächlich so, dass die Verordnung des Bundes die Verkaufsstellen im Groß- und Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Getränkemärkte, Drogerien sowie Abhol- und Lieferdienste für Lebensmittel hinsichtlich einer Ausweitung der Arbeitszeit auf 12 Stunden nicht erfasst. Wir werden dazu am Montag eine neue Allgemeinverfügung, zunächst für 4 Wochen, erlassen, welche die vorgenannten Verkaufsstellen gleichstellt und auch dort die Vorgaben Bundesverordnung zur Anwendung bringt. Weitergehende Landesregelungen sind hingegen vorerst nicht geplant. Diese Ankündigung können Sie gerne an Ihre Mitglieder kommunizieren, damit keine Verunsicherung über das weitere Vorgehen der Landesregierung besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Badenhop
Staatssekretär

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