Die folgenden Ausführungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) geben einen Überblick über die arbeitsvertraglichen Folgen, wenn Arbeitnehmer wegen des Coronavirus nicht beschäftigt werden und über die Auswirkungen auf Entsendungen von Arbeitnehmern in das Ausland. Zudem wird dargestellt, welche Vorbereitungshandlungen getroffen werden können, um innerbetriebliche Folgen möglichst einzugrenzen und auch datenschutzrechtliche Aspekte werden erörtert.
Maßnahmen im Bereich des ArbeitsrechtsBundesministerium für Arbeit und Soziales: Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):