Gebühren und Vergütungen müssen an Verwertungsgesellschaften abgeführt werden, wenn Musik im öffentlichen Raum (auch Websites!) genutzt wird. Denn dadurch werden Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern berührt: Die öffentliche Musikwiedergabe ist gebührenpflichtig! Unser Spitzenverband, der Handelsverband Deutschland HDE, vertritt die Branche sehr erfolgreich im Rahmen der Festlegung der Gebührensätze .
Erhoben werden die Gebühren von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Den Mitgliedern unserer Handelsorganisation wird ein Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 Prozent auf alle Normalvergütungssätze gewährt. Bitte teilen Sie der GEMA vor Rechnungslegung für die neue Zahlungsperiode Ihre Mitgliedschaft im Handelsverband mit (sofern noch nicht erfolgt) und prüfen Sie bei Rechnungsstellung, ob entsprechender Nachlass berücksichtigt wurde!
Weitere Informationen finden sie hier: https://www.gema.de/de/musiknutzer
Hier können Sie sich eine GEMA-Musterrechnung für das Jahr 2025 ansehen.
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Laden Sie sich den GEMA-Tarif R Wiedergabe von Hörfunksendungen und Ladenfunk 2025 herunter.
Laden Sie sich den GEMA-Tarif M-U Tonträgerwiedergabe 2025 herunter.
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