GEMA

Gebühren und Vergütungen müssen an Verwertungsgesellschaften abgeführt werden, wenn Musik im öffentlichen Raum (auch Websites!) genutzt wird. Denn dadurch werden Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern berührt: Die öffentliche Musikwiedergabe ist gebührenpflichtig! Unser Spitzenverband, der  Handelsverband Deutschland HDE,  vertritt die Branche sehr erfolgreich im Rahmen der Festlegung der Gebührensätze .

Erhoben werden die Gebühren von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Mitgliedsunternehmen erhalten eine Ermäßigung auf die GEMA Gebühren. Weitere Informationen finden sie hier: https://www.gema.de/de/musiknutzer

GEMA-Musterrechnung 2024

Hier können Sie sich eine GEMA-Musterrechnung für das Jahr 2022 ansehen.

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GEMA-Handbuch 2024

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GEMA-Merkblatt Fussball EM 2024

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