Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

Das Gesetz enthält vielfältige Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dazu zählt auch eine Änderung von § 56 IfSG, der Entschädigungsfragen regelt.

Außerdem hier eine kurze Ausarbeitung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu den für Fragen der Arbeitsbeziehung relevanten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, in denen auch die Neuregelung des § 56 Abs. 1a erläutert wird.

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

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Anwendungsfragen des Infektionsschutzgesetzes

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