Das Gesetz enthält vielfältige Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dazu zählt auch eine Änderung von § 56 IfSG, der Entschädigungsfragen regelt.
Außerdem hier eine kurze Ausarbeitung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu den für Fragen der Arbeitsbeziehung relevanten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, in denen auch die Neuregelung des § 56 Abs. 1a erläutert wird.
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung
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Anwendungsfragen des Infektionsschutzgesetzes
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