Großveranstaltungen

Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen

Das Robert Koch-Institut der Bundesregierung hat allgemeine Prinzipien, Kriteren und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen aufgestellt. Auf dieser Basis treffen örtliche Gesundheitsämter in der Regel ihre Anordnungen.

Für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern liegen bereits folgende Erlasse vor:

Erlass zum Umgang mit Veranstaltungen in Schleswig-Holstein

Das Sozialministerium Schleswig-Holstein hat einen Erlass zum Umgang mit Veranstaltungen (mehr als 1.000 Teilnehmern) herausgegeben, laden Sie sich diesen hier herunter.

Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen in Hamburg

Die Stadt Hamburg hat eine Allgemeinverfügung
über das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen bekanngegeben.

Schreiben des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat eine Pressemitteilung zum Umgang mit Veranstaltungen und Handlungsempfehlungen für Dienstreisen herausgebracht.


Auswirkungen auf das Messegeschehen

Die Deutsche Messe AG informiert über Auswirkungen auf das Messegeschehen; der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (Auma) hat ebenfalls eine entsprechende Seite eingerichtet.

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