Hilfsfonds – Schleswig-Holstein

Hilfsangebote durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

IB.SH Mittelstandssicherungsfonds

Im Rahmen des Fonds vergibt die IB.SH. Förderdarlehen gemeinsam mit den Hausbanken für die durch die Coronakrise unmittelbar betroffenen Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes. Der Programmstart des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds erfolgte am 31.03.2020.

Wer wird gefördert?

  • Betreiber von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen, soweit sie als Beherbergungsbetrieb agieren.
  • Gewerbliche Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten, welche zu touristischen Zwecken beherbergen (ein Gewerbeschein muss vorliegen).
  • Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen wie insbesondere Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime, Ferienlager und Jugendzeltlager.
  • Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes.
  • Die Förderung richtet sich an Haupterwerbsbetriebe (kein Nebenerwerb).
  • Die Förderung ist auf Betriebsstätten in Schleswig-Holstein ausgerichtet.
  • Rechtlich eigenständige Betriebsstätten / Betreibergesellschaften in Schleswig-Holstein sind getrennt voneinander antragsberechtigt (jedoch sind Unternehmensverbünde im Sinne des Beihilferechts zu beachten).

Wie wird gefördert?

  • Darlehen ab 15.000 Euro bis 750.000 Euro (max. 25 % vom Umsatz des Jahres 2019).
  • Zinssatz: Zinslos für die ersten fünf Jahre.
  • Laufzeit: Fünf Jahre mit anschließender optionaler Anschlussfinanzierung für weitere sieben Jahre (Gesamtlaufzeit zwölf Jahre).
  • Eine mögliche Anschlussfinanzierung erfolgt zu den dann geltenden Konditionen.
  • Tilgungsfrei für zwei Jahre, anschließend monatliche Tilgung mit zehnjährigem Tilgungsprofil.
  • Unbesichertes Darlehen der IB.SH.
  • Ihre Hausbank muss sich mit einem zusätzlichen Darlehen in Höhe von 10 % (Basis Förderdarlehen der IB.SH) an der Finanzierung mit mind. gleicher Laufzeit, zwei tilgungsfreien Jahren und zehnjährigem Tilgungsprofil beteiligen. Bei Darlehensbeträgen bis 50.000 Euro kann die Beteiligung auch durch die Bereitstellung von kurzfristigen Betriebsmittelkrediten erfolgen. Das Darlehen der Hausbank kann besichert werden und ist marktüblich zu verzinsen.

Was ist noch wichtig?

  • Die IB.SH vergibt mit diesem Programm Beihilfen unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Europäischen Kommission vom 18.12.2013 bzw. gemäß Nr. 717/2014 der Europäischen Kommission vom 27.06.2014 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen bzw. im Fischerei- und Aquakultursektor.
  • In Abhängigkeit der letzten Bonitätseinschätzung Ihrer Hausbank und bereits gewährter De-minimis-Beihilfen für Ihr Unternehmen kann das zugesagte Darlehen von der beantragten Höhe abweichen. Einen ersten Überblick bietet die Anlage „Orientierungshilfe De-minimis-Beihilfe“.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Antragstellung nur über Ihre Hausbank an die IB.SH.
  • Ihre Hausbank sendet Ihren Antrag an die zentrale E-Mail-Adresse mittelstandssicherungsfonds@ib-sh.de.
  • Von Unternehmen direkt bei der IB.SH eingereichte Anträge können leider nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner:
Die Förderlotsen der IB.SH.
Telefon: 0431 9905-3365
E-Mail: foerderlotse@ib-sh.de

Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten durch die IB.SH
Betroffene Unternehmen können sich direkt durch die Förderlotsen der IB.SH neutral und unentgeltlich über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten beraten lassen Telefon: 0431 9905-3365
foerderlotse@ib-sh.de

Weitere Informationen

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