Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein werden ab Montag den 16.03.2020 alle Kitas und Schulen geschlossen dieser Beschluss gilt erstmal bis zum 19.04.2020.
Infoseite des Bildungsministeriums
Selbsterklärung zur Zugehörigkeit der Personengruppe für eine Notfallbetreuung
Sollten Sie zu einer der Personengruppe mit Berechtigung für eine Notfallbetreuung gehören stellen wir Ihnen hier eine Selbstauskunft zur Verfügung.
Selbsterklärung zur Zugehörigkeit der Personengruppe für eine NotfallbetreuungZu den Personengruppen zählen Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Lebens, kommunale Behörden, Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.
Hamburg
Der Senat hat am Freitag, 20. März 2020 den Beschluss gefasst, dass ab sofort alle Kitas und Schulen geschlossen bleiben dieses gilt erstmal bis einschließlich 19.04.2020.
Infoseite des Hamburger Senats
Mecklenburg-Vorpommern
Über mögliche flächendeckende Schulschließungen in Mecklenburg-Vorpommern entscheidet das Kabinett in seiner Sondersitzung am Samstag, 14. März 2020.
An den Hochschulen des Landes wird der Vorlesungsbetrieb nach einvernehmlicher Absprache mit den Rektorinnen und Rektoren bis zum 20. April 2020 ausgesetzt.
Infoseite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Selbsterklärung zur Zugehörigkeit der Personengruppe für eine Notfallbetreuung
Sollten Sie zu einer der Personengruppe mit Berechtigung für eine Notfallbetreuung gehören stellen wir Ihnen hier eine Selbstauskunft zur Verfügung.
Selbsterklärung zur Zugehörigkeit der Personengruppe für eine NotfallbetreuungZu den Personengruppen zählen Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Lebens, kommunale Behörden, Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.