Steuererleichterungen für Schleswig-Holsteins Unternehmen
Aufgrund der durch den Coronavirus verursachten schwierigen wirtschaftlichen Situation hat das Land Schleswig-Holstein steuerliche Maßnahmen zur Entlastung betroffener Unternehmen ergriffen. Im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen- Körperschaft- und Gewerbesteuer gilt daher ab sofort folgender Erlass.
Erlass für steuerliche MaßnahmenFinanzielle Soforthilfe
Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu gewährleisten. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Soforthilfe sieht folgende Zuschüsse vor:
- Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
- Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
Die Anträge hierfür können ab sofort bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden.
Finanzierungsinitiative für Stabilität
Um den Hausbanken die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu erleichtern, haben die Förderinstitute des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein) im Rahmen der Initiative ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen im Zuge der Corona -Krise ausgerichtet. Damit soll gewährleistet werden, dass den Unternehmen ein schneller und einfacher Finanzierungszugang erhalten bleibt. Notwendige Voraussetzung dafür ist auch eine ausreichende Eigenkapitalbasis der KMUs. Dies kann im Rahmen der Finanzierungsinitiative durch die Beisteuerung einer möglichen stillen Beteiligung sichergestellt werden.
Antragsvoraussetzungen:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven
- Keine Negativmerkmale (zum Beispiel Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, keine Insolvenztatbestände etc.)
- Nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit
Finanzierungsgrenzen:
- keine Untergrenze
- bis zu 2.000.000 Euro Fördervolumen
- bis 750.000 Euro erfolgt die Antragsprüfung im Expressverfahren (Entscheidung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen)
Antragstellung:
Hausbanken und Unternehmen stellen formlose Anfrage (per E-Mail oder telefonisch) an die Finanzierungskoordinatoren der SH-Finanzierungsinitiative:
Herrn Jürgen Wilkniß
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
Leiter Bürgschaftsabteilung
E-Mail: juergen.wilkniss@bb-sh.de
Tel.: 0431 5938 133
Lorentzendamm 22
24103 Kiel
Herrn Matthias Voigt
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Leiter Firmenkunden Finanzierung
E-Mail: matthias.voigt@ib-sh.de
Tel.: 0431 9905 3330
Lorentzendamm 22
24103 Kiel
Erforderliche (Mindest-) Unterlagen:
- Beschreibung des Finanzierungsbedarfs und des Geschäftsmodells des Unternehmens
- Wirtschaftliche Verhältnisse:
o Aktuell vorliegende Jahresabschlüsse
o Ggf. Selbstauskunft der Gesellschafter bei persönlicher Haftung
o Aktuelle Zwischenzahlen
o Herleitung des Kapitalbedarfs für 2020
o Letzter Kreditbeschluss der Hausbank (inkl. PD des letzten Ratings) - Unterlagen zu Gesellschaftsverhältnisse (zum Beispiel Organigramm)
Befristung:
Die SH-Finanzierungsinitiative ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten durch die IB.SH
Betroffene Unternehmen können sich direkt durch die Förderlotsen der IB.SH neutral und unentgeltlich über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten beraten lassen (Telefon 0431 9905-3365, foerderlotse@ib-sh.de).
Beratungskostenzuschuss für das Einrichten von Homeoffice
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe können bei der kurzfristigen Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen finanzielle Unterstützung durch das „go-digital“-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erhalten. Es werden bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet, die durch eine Beratung eines vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen aufkommen.
Die Förderung in Anspruch nehmen können rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischen Potenzial mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanz von höchstens 20 Mio. Euro. Bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro beträgt der Förderumfang maximal 30 Tage.
Grundsicherung (ALG II) für Selbstständige
Selbstständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für 6 Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.