Maßnahmen Schleswig-Holstein

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein

Durch die bundesweit erweiterten Rahmenbedingungen für die Vergabe von Ausfallbürgschaften kann auch die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein umfangreiche Ausfallbürgschaften von bis 2,5 Mio. Euro bzw. Verbürgungsgraden von bis zu 80 % bis 90 % möglich machen.

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Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten durch die IB.SH

Betroffene Unternehmen können sich direkt durch die Förderlotsen der IB.SH neutral und unentgeltlich über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten beraten lassen (Telefon 0431 9905-3365, foerderlotse@ib-sh.de).

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Beratungskostenzuschuss für das Einrichten von Homeoffice

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe können bei der kurzfristigen Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen finanzielle Unterstützung durch das „go-digital“-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erhalten. Es werden bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet, die durch eine Beratung eines vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen aufkommen.

Die Förderung in Anspruch nehmen können rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischen Potenzial mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanz von höchstens 20 Mio. Euro. Bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro beträgt der Förderumfang maximal 30 Tage.

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