Praxistipp: Verhaltens- und Hygienemaßnahmen

HV Nord-Praxistipp

Einige Geschäfte dürfen nach den Erlassen der Länder weiterhin geöffnet sein. Sie übernehmen eine für uns alle wichtige Versorgungsaufgabe und sind besonders gefordert. Neben der Versorgungsaufgabe müssen sie es schaffen, sich selbst, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Kunden so weitreichend wie möglich vor einer Corona-Infektion zu schützen.

In unseren nördlichen Bundesländern gibt es bislang lediglich das allgemein formulierte Erfordernis, auf aktuelle Hinweise des Robert-Koch-Instituts hinzuweisen und diese umzusetzen. Tatsächlich gibt es aber vom Robert-Koch-Institut keine entsprechende Veröffentlichung. Die von den Unternehmen daraufhin ergriffenen Maßnahmen sind vielfältig.

Wir haben einige Maßnahmen in einem Praxistipp beispielhaft zusammengefasst. Sollte es neue und möglicherweise bundeseinheitliche Anforderungen geben, werden darüber natürlich unverzüglich informieren.

HV Nord-Praxistipp

Der HV Nord hat ein Merkblatt mit Praxistipps zu den situationsbedingten Verhaltens- und Hygienemaßnahmen erstellt. Laden Sie sich das Merkblatt hier herunter.

Aushang Hygienemaßnahmen

Laden Sie sich hier den Aushang für die Hygienemaßnahmen herunter.Welche Anforderungen an den Corona-Infektionsschutz bei der Abgabe von Lebensmitteln an Endverbraucher gestellt werden

Eckpunktepapier bei der Abgabe von Lebensmitteln

Welche Anforderungen an den Corona-Infektionsschutz bei der Abgabe von Lebensmitteln an Endverbraucher gestellt werden können Sie sich hier herunterladen.

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