Schließung der Verkaufsstellen des Einzelhandels kommt auch im Norden

Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefs

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart, das heißt für die Einzelhändler, dass auch die Verkaufsstellen des Einzelhandels vorübergehen schließen müssen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite der Bundesregierung.

Weitere Informationen


Schließung der Verkaufsstellen des Einzelhandels in Mecklenburg-Vorpommern

Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus.

Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels werden ab dem 18. März 2020, 06:00 Uhr, geschlossen. Ein Verkauf mittels Lieferdiensten bleibt gestattet. Nicht betroffen von den Schließungen sind: Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- oder Tierbedarfsmärkte und Blumenläden. Die Verkaufsstellen haben in geeigneter Form auf die aktuellen Hinweise zu Hygienemaßnahmen des Robert-Koch- Institutes hinzuweisen.

Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft und mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.


Schließung der Verkaufsstellen des Einzelhandels in Schleswig-Holstein

Ministerpräsident Daniel Günther stellte den Erlass zur Schließung vor.

Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen, sofern es sich nicht um Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) oder den Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Die Verkaufsstellen haben in geeigneter Form auf die aktuellen Hinweise zu Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Institutes hinzuweisen und diese umzusetzen.

Ministerpräsident Günther betonte, die Landesregierung stelle die Versorgung der Menschen mit allen lebensnotwendigen Dingen sicher. Darum blieben Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken und weitere Geschäfte geöffnet. Alle anderen Einzelhandelsgeschäfte bleiben ab Mittwoch, den 18. März 2020 bis zum 19. April geschlossen.


Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg

Weitere Maßnahmen gegen das Coronavirus in Hamburg

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder haben einheitliche Leitlinien vereinbart, um soziale Kontakte im öffentlichen Leben weiter zu beschränken.

Hamburg hat den größten Teil dieser Regelungen schon mit den Anordnungen des Senats vom 13. und 15. März 2020 umgesetzt. Diese Maßnahmen sind bereits in Kraft. Darüber hinaus hat der Senat heute folgende weitere Anordnungen getroffen:

Der Einzelhandel wird geschlossen bis auf die folgenden Bereiche: Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Großhandel. Das Sonntagsverkaufsverbot ist für diese Bereiche bis auf weiteres aufgehoben.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch von 6 bis 18 Uhr geöffnet werden. Die bestehenden Auflagen gelten unverändert fort (1,5-Meter-Abstandsregel). Übernachtungsangebote sind nur zu notwendigen und nicht für touristische Zwecke zulässig. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung von Kinderspielplätzen.

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