Sofortmaßnahme: GEMA-Gebühren

GEMA-Gebühren entfallen für geschlossene Betriebe

Die GEMA hat uns darüber informiert, dass für den Zeitraum, in dem die Einzelhandelsbetriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemieausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer entfallen. Die von den Schließungen betroffenen Einzelhändler müssen also für diesen Zeitraum keine GEMA-Vergütungen zahlen.

Sofortmaßnahme: GEMA-Gebühren

Für weitere Informationen besuchen die Homepage der GEMA.

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