Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Mittel zur Förderung von Unternehmen mit Hilfe von rückzahlbaren Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wegen Einnahmeausfällen im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus.

Der rückzahlbare Zuschuss wird eine Laufzeit von 5 Jahren haben. Darlehen bis 20.000 EUR sind zinsfrei, Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.

Antragsvormerkung

Die Antragsvormerkung dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrags, ersetzt diesen aber nicht. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download zur Verfügung.

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